§. 34. Gelbsucht.

1.

Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen Becher hineinsehen, dann vergeht sie.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 34. Gelbsucht. 1. [Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen]. 1. [Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DBB7-0