Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen Becher hineinsehen, dann vergeht sie.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Schönwerth, Franz.
Sagen.
Aus der Oberpfalz.
Dritter Theil.
Dreyzehntes Buch.
Hölle.
Dritter Abschnitt.
2. Aberglaube.
34. Gelbsucht.
1. [Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen].
1. [Wer die Gelbsucht hat, muß in eine goldene Uhr oder in einen goldenen]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DBB7-0