8.

Am St. Laurentiitag soll man während des 11 Uhr-Läutens [470] ein Vaterunser beten, so erlöst man eine arme Seele; denn an diesem Tag und zu dieser Stunde hat das Gebet eine große Kraft, wie die Geschichte mit dem Reitersmann beweist. Als ein Reitersmann zu eben dieser Zeit und am selben Tage durch ein Wasser ritt, stieg er doch ab, um knieend zu beten. Seine Andacht wurde durch ein Wunder belohnt. Als er sich knielings niederließ, trug ihn das Wasser.

Großengstingen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 697. Lichtmeß. 8. [Am St. Laurentiitag soll man während des 11 Uhr-Läutens]. 8. [Am St. Laurentiitag soll man während des 11 Uhr-Läutens]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F8B5-E