e.

Vor langen Jahren lebte in dem später Bollmannschen Hause an der Achternstraße zu Oldenburg ein Kaufmann Muhle. Einer seiner Arbeiter erhielt eines Abends einen Brief, den er, da er ihn selbst nicht lesen konnte, seinem Herrn brachte, um ihn von diesem sich vorlesen zu lassen. Muhle ersah aus dem Briefe, daß seinem Arbeiter in Holland eine reiche Erbschaft von drei Tonnen Goldes zugefallen sei, sagte aber dem Arbeiter nur, in dem Brief stehe, daß er eine kleine Erbschaft von 5-600

getan habe, erbot sich auch, dasselbe für ihn zu erheben, wenn er Vollmacht dazu erteile. Das geschah. Muhle zog die Erbschaft im Betrage von drei Tonnen Goldes ein und lieferte dem Arbeiter nur 5-600

ab. Als Muhle gestorben war, ließ ihm der verübte Betrug keine Ruhe im Grabe. Bei Nacht und bei Tage ging er im Hause herum, so daß die Bewohner es nicht aushalten konnten. Endlich ließ man zwei Paters aus dem Kloster zu Vechta kommen, die nahmen den Geist zwischen sich auf einen Wagen und fuhren hinaus nach dem Wildenloh und setzten ihn dort ab mit der Aufgabe, sämtliche Heide zu zählen. »Der frühere Muhlesche Knecht, Suhr, war später in meinen Diensten und hat mir oft erzählt, daß er den Wagen selbst gefahren habe. Die Pferde hätten so außerordentlich schwer ziehen müssen.« (Worte eines alten oldenburgischen Bürgers.)


Vgl. 179s.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 183. [Verdammt sind vorzugsweise die Wiedergänger, welche ein schweres]. e. [Vor langen Jahren lebte in dem später Bollmannschen Hause an der]. e. [Vor langen Jahren lebte in dem später Bollmannschen Hause an der]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-367B-E