b.

Ein junger Bursche in Cloppenburg war spuksichtig, und namentlich kam in der ganzen Umgegend kein Brand aus, den er nicht vorhergesehen hatte. Seine Vorhersagungen trafen so sicher ein, und zugleich mehrten sich die Feuersbrünste in dem Maße, daß man endlich den Verdacht bekam, der Bursche möge wohl die Brände selbst veranlassen, und ihn auf das Landgericht kommen ließ. Allein der Bursche beteuerte seine Unschuld, und es war ihm nichts anzuhaben. Doch gab ihm der Landvogt den Rat, das Spuksehen aufzugeben. »Wie gern!« erwiderte der Bursche, »aber es ist nicht mein freier Wille, sondern ich muß wohl und kann nicht anders davon frei kommen, als wenn ein anderer es von mir annimmt. Willt Se, Herr Landvagt, so träen Se mi man mitn rechten Fot upp minen linken Fot un kiken äwer mine rechte Schuller.« Damit trat er dem Landvogt einen Schritt näher. Aber der Landvogt wich zurück, rief: »Drei Schritt vom Leibe!« und entließ den Burschen schleunigst. – Als mein Bruder (so erzählt ein Oldenburger) halb erwachsen war, war er ein tollkühner unbesonnener Bursche. Nun hatte er so viel von Vorspuk gehört, daß er ihn auch einmal erleben wollte. Er ging darum zum alten H. auf dem Gerberhofe, der ein Schichtkieker war, und fragte, ob er ihn nicht auch einmal etwas sehen lassen wolle. Der war gleich [173] bereit und ging mit ihm hinters Haus und sagte: »So, nun tritt nur mit deinem rechten Fuß auf meinen linken und sieh nur über die rechte Schulter weg nach der Chaussee zu.« Mein Bruder hatte schon seinen rechten Fuß auf H's linken Fuß gesetzt und wollte sich gerade in die Höhe heben, um über die Schulter wegzugucken, als zum Glück einige Leute vorbeikamen und den Vorgang bemerkten. Sie rissen meinen Bruder sofort weg und machten den alten H. tüchtig herunter, daß er ihn so unglücklich habe machen wollen. Aber der alte H. hat sich wenig daraus gemacht und hat gesagt: »Jeder ist sich selbst der nächste.«

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Vierter Abschnitt. Vorgeschichten. 165. [Wer Vorspuk sehen kann, ist ein unglückseliger Mensch, denn er]. b. [Ein junger Bursche in Cloppenburg war spuksichtig, und namentlich]. b. [Ein junger Bursche in Cloppenburg war spuksichtig, und namentlich]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2F7D-E