162.

Bei allem Vorspuk ist es Regel, daß die abends gesehene Vorgeschichte früh in Erfüllung geht, um so früher, je näher die Mitternachtsstunde ist, die morgens gesehene spät und desto später, je später nach Mitternacht sie vorgeschieht. Andere sagen, es komme darauf an, ob sie früh oder spät in der Stunde geschehe; je später sie geschehe, desto früher gehe sie in Erfüllung, doch schwanken die Angaben. Seltener aber dann übereinstimmend hört man, daß eine kleine Erscheinung auf eine späte Erfüllung hindeutet; je weiter die Erfüllung noch entfernt ist, desto kleiner sieht man die Menschen, oder was sich sonst zeigt, und immer größer bis zur natürlichen Größe, je näher das Ereignis bevorsteht. Im allgemeinen kann aber der Spuk-Sehende die Zeit dadurch feststellen, daß er auf die begleitenden Nebenumstände merkt, z.B. das Dorf wird brennen, wenn der Roggen in Hocken steht, oder im schlimmeren Falle, wenn die Düngerhaufen auf dem Acker liegen, also das Getreide soeben eingeheimst ist.


Vgl. 158o.

a.

Zu einer Frau in Neuenkirchen kam einst die alte Anne Mette. »Wo geit et, Anne Mette?« O all god, ähr Vatter läwet düt Jahr noch. »Wo meenst du dat?« Ja, ick heww et woll sehen, de Lichter bi em weren noch gans kört. Das heißt vermutlich: auf dem Sarge, den sie spukweise gesehen hatte.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Vierter Abschnitt. Vorgeschichten. 162. [Bei allem Vorspuk ist es Regel, daß die abends gesehene Vorgeschichte]. a. [Zu einer Frau in Neuenkirchen kam einst die alte Anne Mette. »Wo]. a. [Zu einer Frau in Neuenkirchen kam einst die alte Anne Mette. »Wo]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2B47-8