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Zwischen den Lintelern und Wüstenlandern ist im 16. Jahrhundert oft Streit vorgefallen wegen der Scheidung zwischen Lintel und Wüstenland. Da ist denn zu Harmhausen vor dem Siebengericht erkannt worden, daß die Wüsting den Wüstenlandern gehöre. »Man sollte aber von der Höchte, von den Lemmeln auf der Geest, ein Rad herdal laufen lassen, und soweit das Rad liefe, und wenn es dalfiele, so ferne sollte die Linteler Gerechtigkeit sein und bleiben.« (Oldenb. Gesellschafter, 1857, S. 77.)