2.
Dieser Leichtrunk ist jetzt polizeylich verboten, wegen der großen Kosten, welche damit verbunden sind.
Indessen hielten nur die Vermöglichen den Leichtrunk zu dem Zwecke, für den Toden eine schöne, große Leiche zu bekommen; denn Zeitverlust, Mühe und Kirchenopfer, wenn auch gering, hält doch Viele, besonders Arme ab, die Leiche zu begleiten, wenn sie nicht irgend wie einen kleinen Ersatz dafür in Aussicht haben. Die überlebenden Verwandten setzen einen großen Ruhm darein, eine recht große Leiche gehabt zu haben, und lassen sich beym Leichtrunke gerne darüber loben, daß sie den Verstorbenen so schön vorrichten ließen. Falkenstein.