10.
Die Zeit ihres Erscheinens ist die zwölfte Stunde bey Tag oder Nacht, oft auch die Dämmerung, am häufigsten die Mitternachtsstunde. Den Geistern [106] gehört die Nacht, den Menschen der Tag zu ihrem Treiben.
Am Allerseelen-Abende müssen sich alle Geister zeigen, welche nicht selig sind, ebenso am Jahrestage ihrer Verbrechen.