10.

Die Zeit ihres Erscheinens ist die zwölfte Stunde bey Tag oder Nacht, oft auch die Dämmerung, am häufigsten die Mitternachtsstunde. Den Geistern [106] gehört die Nacht, den Menschen der Tag zu ihrem Treiben.

Am Allerseelen-Abende müssen sich alle Geister zeigen, welche nicht selig sind, ebenso am Jahrestage ihrer Verbrechen.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 10. [Die Zeit ihres Erscheinens ist die zwölfte Stunde bey Tag oder]. 10. [Die Zeit ihres Erscheinens ist die zwölfte Stunde bey Tag oder]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-ED55-C