18.
Dem Vater liegt während dessen keine besondere Pflicht auf: doch kommt auch für ihn die Zeit, wo er auf das Kind Acht haben muß, damit es nicht ausgewechselt werde; in den Raubnächten darf er nämlich, so lange das Kind noch nicht ein Jahr alt ist, von Mittag bis Mitternacht nicht von der Seite des Kindes, damit es nicht zur Wasserbutte werde. Tiefenbach.