15.
Während der sechs Wochen soll sie auch nichts herleihen, besonders nichts, was zu ihrem Leibe dient, damit nicht die Drud Gewalt über sie und das Kind erlange und böse Menschen ihr Leides anthun. Das Entliehene zieht das Kind mit hinaus. Amberg.
Während der sechs Wochen soll sie auch nichts herleihen, besonders nichts, was zu ihrem Leibe dient, damit nicht die Drud Gewalt über sie und das Kind erlange und böse Menschen ihr Leides anthun. Das Entliehene zieht das Kind mit hinaus. Amberg.