11.

Die Geister haben ihren gewissen Ort, wo sie sich zeigen: sie entfernen sich nie weit davon und kehren immer wieder dahin zurück. Begegnet ihnen auf ihrem Wege ein Mensch, bringen sie auch diesen zum fruchtlosen Wandern, indem sie ihn verführen. Neunburg.

Ihr Aufenthalt ist gewöhnlich da, wo sie ein Verbrechen begangen haben oder am Leben verunglückt sind. Doch setzt laufendes Wasser ihren Schritten ein Ziel, oft auch ein Kreuzweg, ein Marterl u.s.w.

Man kann ihnen aber auch einen bestimmten Wohnort anweisen, den Verdammten nämlich, durch Priester und Feilenhauer. Dieses heißt bannen und vertragen.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 11. [Die Geister haben ihren gewissen Ort, wo sie sich zeigen: sie entfernen]. 11. [Die Geister haben ihren gewissen Ort, wo sie sich zeigen: sie entfernen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E1B9-1