2.

Gewöhnlich aber leitet der Pfad ins Wirthshaus, insbesondere dann, wenn die Gevatterleute einen weiten Weg zur Kirche zu machen hatten. Das Kind geht mit der Gesellschaft, und sieht so zum erstenmale und recht bey Zeiten die Zechstube. Denn würde es nicht in das Wirthshaus mitgenommen werden, so käme es nicht davon: und je mehr getrunken wird, je mehr der kleine Schreyhals die Wände beschreyt, desto besser bekommt es ihm, desto gesunder wird es. Der Werth, der hier auf das Schreyen des Kindes gelegt wird, ist Nachklang altgermanischer Rechtsanschauung, wonach ein Kind als lebensfähig galt, wenn es die vier Wände beschrieen hatte.

Bey dieser Gelegenheit muß ich noch erwähnen, daß in der Oberpfalz lärmenden Kindern mit dem Beysatze gewehrt wird: »Ihr schreyt ja, daß man es über vier Häuser hört.«

Im ostfriesischen Rechte muß ein lebensfähiges Kind gleichfalls schreyen, daß man es über vier Häuser hört. Grimm D.R. 410.

Zum kleinen Mahle darf Schweinfleisch und Sauerkraut nicht fehlen, und zur Ehre des Tages kommt weißes Brod auf den Tisch.

Wird die Gesellschaft heiterer, so kommt es auch wohl zu einem kleinen Tänzchen mit der Gevatterin: um Mitternacht oft kehren sie heim, der glückliche Vater noch überselig vom Trunke. Waldthurn.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 3. Taufe. 4. Taufmahl. 2. [Gewöhnlich aber leitet der Pfad ins Wirthshaus, insbesondere dann]. 2. [Gewöhnlich aber leitet der Pfad ins Wirthshaus, insbesondere dann]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E0C6-B