§. 48. Messer.

1.

Es darf mit der Schneide nicht nach oben stehen, sonst schneidet man Unserm Herrgott in's Gesicht, Oberviechtach, – sticht Unserm Herrgott die Augen aus, Rigau – sitzt der Teufel darauf, müssen die Hexen darauf reiten, auch die Armen Seelen, – hat der böse Feind Gewalt, Falkenstein.

Ueber Nacht darf kein offenes Messer auf dem Tische liegen bleiben, sonst kann das Aelteste im Hause nicht schlafen. Velburg.

Ein Messer auf dem Thürgeschwelle des Hauses wetzen, in dem eine Schwangere wohnt, macht das Kind zurückgehen und ärztliche Hilfe nothwendig. Amberg.

In die Windsbraut geworfen bringt es diese zur Ruhe.

Der Geliebten darf man kein Messer, überhaupt nichts Schneidiges schenken, es schneidet die Liebe ab; man hilft sich dagegen, daß man sich einen Kreuzer dafür zahlen oder beym Schenken anlachen läßt.

Auch soll man das Messer nicht in das Brod stecken, weil sonst der böse Feind und böse Leute ankönnen, Rötz – oder das Brod der nächsten Bäck derlöst wird, d.h. die Rinde von der Molle sich löst. Oberviechtach.

[280] Erhält man unverhofft ein Messer, auf der rechten Seite mit drey Kreuzen gezeichnet, so wahrt es gegen allen bösen Zauber und wird um viel Geld nicht weggegeben. Gefrees.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 48. Messer. 1. [Es darf mit der Schneide nicht nach oben stehen, sonst schneidet]. 1. [Es darf mit der Schneide nicht nach oben stehen, sonst schneidet]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DEF5-E