11.
Bringt man ungesehen der Braut beim Mahle einen zerbrochenen oder durchlöcherten Häller oder Pfenning unter den Teller, und nimmt ihn später wieder weg, so macht man die Braut zur Verschwenderin.
Bringt man ungesehen der Braut beim Mahle einen zerbrochenen oder durchlöcherten Häller oder Pfenning unter den Teller, und nimmt ihn später wieder weg, so macht man die Braut zur Verschwenderin.