3.

Während des Austragens der Leiche erheben die Angehörigen zum erstenmale ihr lautes Wehklagen und Weinen; es ist Sitte, dieses zu thun, und eine Vernachlässigung derselben hätte bitteren Tadel zur Folge.

Sowie die Leiche draussen ist, wird das bisher offene Fenster geschlossen, Waldthurn, und jedes Eckchen der Stube mit Weihwasser ausgesprengt, damit die Teufelchen, welche bey jedem Sterbenden sich einfinden, vom Platze weichen. Ebendaselbst.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Viertes Buch. Der Tod. 3. Heben der Leiche. 3. [Während des Austragens der Leiche erheben die Angehörigen zum erstenmale]. 3. [Während des Austragens der Leiche erheben die Angehörigen zum erstenmale]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DD58-7