18.
Eigentümliche Erscheinung ist es, daß bey dem Aufsegnen der Leichen von Menschen, welche bis zum Tode der Bosheit ergeben waren, ihr Geist oben beym Fenster herausschaut, als wollten sie auch jetzt noch der religiösen Pflicht spotten.
Eigentümliche Erscheinung ist es, daß bey dem Aufsegnen der Leichen von Menschen, welche bis zum Tode der Bosheit ergeben waren, ihr Geist oben beym Fenster herausschaut, als wollten sie auch jetzt noch der religiösen Pflicht spotten.