8.
Vereinbaren sich aber die Heiratsmänner über das Vermögen nicht, so geht die Heirat zurück und es kommt gar nicht zum beyderseitigen Versprechen der jungen Leute, es wäre denn, daß sich diese recht lieb und heimlich vor der Thüre besprochen hätten, noch einen oder mehrere Heiratstage zu veranlassen.