240. Gebannte Geister.

1.

In Avendshausen war ein Bauer gestorben, spukte aber nach seinem Tode fortwährend im Hause umher. Die Frau des Mannes schickte deshalb zu einem katholischen Geistlichen, damit dieser den Geist banne. Der Geistliche kam auch, aber der Geist wollte ihn nicht annehmen und sprach, ihm könne er seine Sünden nicht bekennen, da er ja selbst nicht ohne Sünden wäre. Jener erwiederte, so viel er wisse, habe er nichts Böses gethan. Da wies der Geist auf seine Schuhe »mit Spangen« hin, in deren einer eine Kornähre hing, die jener, indem er durch ein Kornfeld [229] ging, abgestreift hatte. So muste der katholische Geistliche unverrichteter Sache wieder weggehn, und es ward zu einem andern geschickt. Dieser fragte den Geist, wohin er sich wolle bannen lassen. Der Geist erwiederte: »in die Hecke auf meiner Wiese, in den dicken Nußbusch.« Die Frau aber, welche gutmüthig war, sagte zu dem Geistlichen, sie wollte den Geist nur im Hause behalten; daher ward er in einen Winkel des Hausbodens gebannt und daselbst an eine Kette gelegt, dann aber der Winkel ringsum mit Brettern zugeschlagen. Jetzt machte der Geist einen so gewaltigen Lärm und rasselte so furchtbar mit seiner Kette, daß es die Leute im Hause gar nicht aushalten konnten und den katholischen Geistlichen noch einmal kommen ließen. Als dieser den Geist gefragt hatte, was er denn eigentlich wolle, antwortete jener, er wolle in die Hecke in den Nußbusch. So ward er denn in den Nußbusch gebannt, und im Hause war Ruhe.

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TextGrid Repository (2012). Schambach, Georg. Märchen und Sagen. Niedersächsische Sagen und Märchen. A. Sagen. 240. Gebannte Geister. 1. [In Avendshausen war ein Bauer gestorben, spukte aber nach seinem]. 1. [In Avendshausen war ein Bauer gestorben, spukte aber nach seinem]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-B9C6-2