2.

Der Besitzer von Südergaard hatte sich ungerechter Weise ein Torfmoor zugeeignet, das zum Gute Küxbüll gehörte. Darum hatte er im Grabe keine Ruhe. Man fragte endlich den Toten, was ihn beunruhige? Er antwortete, solange das Moor an den Besitzer von Küxbüll nicht zurückgegeben sei, werde er umgehen müssen. Als die Antwort der Familie des Gestorbenen bekannt ward, sagte der, dem nun der Hof gehörte: »Lieber eine Seele verdammt, als die ganze Familie beschämt!« und behielt das Moor. Das Gespenst ward endlich an der Tür des Schafstalles zu Südergaard mit einem Pfahl in den Grund gebannt. Der Pfahl aber stand bei dem Öffnen der Tür nicht wenig im Wege; er bekam deswegen oft einen Stoß und fing an sich zu lösen. Einst hatte eine Magd ihm einen kräftigen Stoß gegeben; da rief es unter dem Pfahl: »Noch einen Ruck!« Erschrocken lief sie zu ihrer Herrschaft und erzählte [205] was sie gehört. Da ließ man den Pfahl vollends in den Grund rammen, und seit der Zeit ist das Gespenst gefesselt. Man zeigt in der Wiedingharde in der Gegend bei Tondern und auch im Dänischen viele Pfähle, worunter Wiedergänger gebannt sind; so auch einen in der Scheune des Pastorats zu Medelbye. Man hütet sich sie anzurühren.


Durch Herrn Schullehrer Hansen auf Sylt etc. – Thiele, Danm. Folkes. II, 99. 169 f.

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TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Lieder. Zweites Buch. 305. Geister gebannt. 2. [Der Besitzer von Südergaard hatte sich ungerechter Weise ein Torfmoor]. 2. [Der Besitzer von Südergaard hatte sich ungerechter Weise ein Torfmoor]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-4ECC-2