1.
Im östlichen Holstein lag einst das feste SchloßNienslag, das mit dreifachem Wall und Graben umgeben war, und dabei lag ein See. Hier wohnte ein Herr von Ranzau. Als aber einst die Wenden es hart bedrängten und eine Verteidigung nicht länger möglich war, entwich der Graf heimlich, um nur sein Leben zu retten, schwamm über den See und ließ die Burg und seine Leute im Stich und dazu seinen einzigen jungen Sohn. Da unterhandelte die Mannschaft mit dem Feinde, übergab die Burg mit allem, was darauf war, und erhielt freien Abzug, ohne etwas mitnehmen zu dürfen. Nur ein kleiner schwächlicher Junge, der immer mit in der Küche geholfen hatte, erhielt zuletzt auf seine inständige Bitte die Erlaubnis, so viel mitzunehmen, als er tragen könne. Da ging der treue Junge hin, wo er den Sohn seines Herrn versteckt hatte, die beiden waren immer Spielkameraden und gute Freunde gewesen, und nahm ihn auf seine Schultern, trug ihn hinaus und rettete ihn so.
Heinrich Ranzau bei Westphalen I, 98; I, 49. Dankwerth S. 230.