351. Entzauberung.

Hastu ein Noß (d.h. ein Stück Vieh), das auch der Ding halben, so nim deiner frawen schleyer vnd streich das Noß von vorn an biß hinten auß 3 mal, vnd was du abwischest, samel in ein schüssel vnd thu das dan in ein jssern tupffen, vnd thu kolen daruntter, vnd nim dan ein eisern keil, stoß das gemulchen damit vnd sprich: nu wil ich treffen den der mir den schaden thutt in der 3 fürsten nahmen, so vber alle Zauberer vnd Zauberschen zu gebietten han.


Aus den Papieren des 1605 zu Marburg wegen Zauberei verbrannten J. Köhler von Riederurf. Mitgeth. v.Landau in der Zeitschr. etc. II, 280.

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TextGrid Repository (2012). Lyncker, Karl. Sagen. Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. 351. Entzauberung. 351. Entzauberung. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-260C-3