75.
Hofe-Regel

Fürsten wollen keinen Diener, der da wil, daß Tranck und Essen
Soll nach Ordnung und Vermögen seyn getheilt und abgemessen.
Fürsten wollen keinen Diener, der da wil voran verkünden,
Was auff ihr verkehrtes Wesen für Verterben sich wird finden.
Fürsten wollen keinen Diener, der da wil, daß ihr Gewissen
Sich von allem arg Beginnen kehren soll zu ernstem Büssen.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. Gedichte. Sinngedichte. Salomons von Golaw Deutscher Sinn-Getichte erstes Tausend. Desz ersten Tausend neundes Hundert. 75. Hofe-Regel. 75. Hofe-Regel. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-1486-7