[45] 62.
Jurist und Artzt

Ein Jurist darff eines Artztes, der ihm sein Gehirne stärke,
Daß er recht, was Rothes wolle, und was Schwarzes heiße, merke.
Auch der Artzt darff des Juristen, der ihm seine Sachen schmücket,
Ob er etwa hat den Krancken sammt der Kranckheit fortgeschicket.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. Gedichte. Sinngedichte. Salomons von Golaw Deutscher Sinn-Getichte erstes Tausend. Desz ersten Tausend andres Hundert. 62. Jurist und Artzt. 62. Jurist und Artzt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-0A04-B