192.

In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh dem Verkäufer zu dem Kaufpreise noch ein Geldstück, Gottesheller genannt, einzuhändigen. Der Empfänger ist verpflichtet, ein gleiches hinzuzulegen und beide dem ersten Bettler oder Armen, der ihnen begegnet, zu überreichen. Ohne diese Gabe, meint man, würde das Thier nicht gedeihen. Auch im Bergischen (Barmen, Ronsdorf) wird beim Viehkauf der Gottesheller gegeben. Woeste, in Mannhardt, Zeitschrift, III, 52.


Vgl. Panzer, Beiträge, II, 306. Der Mann, welcher aus einem Dorfe eine Kuh gekauft hat, gibt nach geschloßenem Verkaufe und Zahlung dem Verkäufer noch einen Pfennig für die Milch der gekauften Kuh, Milchpfennig genannt, damit auf solche Art die Milch nicht durch Zauberei zurückgehalten werde. Aus Unterfranken.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Haus und Hof. 192. [In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh]. 192. [In der Gegend von Lüdenscheid pflegt der Käufer eines Stücks Vieh]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D30A-7