450. Von König Karl und den Friesen

Als König Karl aus Franken und König Radbot aus Dänemark in Friesenland widereinander stießen, besetzte jeder seinen Ort und sein End im Franekergau mit einem Heerschild und jedweder sagte: das Land wäre sein. Das wollten weise Leute sühnen, aber die Herren wollten es ausfechten. Da suchte man die Sühne so lange, bis man sie endlich in die Hand der beiden Könige selber legte: wer von ihnen den andern an Stillstehen überträfe, der sollte gewonnen haben. Da brachte man die Herren zusammen. Da standen sie ein Etmal (Zeit von Tag und Nacht) in der Runde. Da ließ König Karl seinen Handschuh entfallen. Da hub ihn König Radbot auf und reichte ihn König Karl. Da sprach Karl: »Haha, das Land ist mein«, und lachte; darum hieß sein Ort Hachense. »Warum?« sprach Radbot. Da sprach Karl: »Ihr seid mein Mann worden.« Da sprach Radbot: »O wach (o weh);« darum hieß sein Ort Wachense. Da fuhr [418] König Radbot aus dem Lande, und der König wollte ein Ding (Gericht) halten; das vermocht er nicht, denn soviel lediges Landes war nicht da, darauf er dingen konnte. Da sandte er in die sieben Seelande und hieß ihnen, daß sie ihm eine freie Stelle gewönnen, darauf er möchte dingen. Da kauften sie mit Schatz und mit Schilling Deldemanes. Dahin dingte er und lud die Friesen, dahin zu ihm zu fahren und sich ihr Recht erkören, das sie halten wollten. Da baten sie Frist zu ihrer Vorsprechung. Da gab er ihnen Urlaub. Des andern Tages hieß er sie, daß sie vor das Recht führen. Da kamen sie und erwählten Vorsprecher, zwölf von den sieben Seelanden. Da hieß er sie, daß sie das Recht erkörten. Da begehrten sie Frist. Des dritten Tages hieß er sie wiederkommen. Da zogen sie Notschein (beriefen sich auf gesetzliche Hindernis), des vierten Tages ebenso, des fünften auch so. Dies sind die zwei Fristen und die drei Notscheine, die die freien Friesen mit Recht haben sollen. Des sechsten Tages hieß er sie Recht kören. Da sprachen sie, sie könnten nicht. Da sprach der König: »Nun leg ich euch vor drei Kören, was euch lieber ist: daß man euch töte oder daß ihr alle eigen (leibeigen) werdet oder daß man euch ein Schiff gebe, so fest und so stark, daß es eine Ebbe und eine Flut mag ausstehen, und das sonder Riem und Ruder und sonder Tau?« Da erkoren sie das Schiff und fuhren aus mit der Ebbe so fern weg, daß sie kein Land mehr sehen mochten. Da war ihnen leid zumut. Da sprach einer, der aus Wittekinds Geschlecht war, des ersten Asegen (Richters): »Ich habe gehört, daß unser Herr Gott, da er auf Erden war, zwölf Jünger hatte und er selbst der dreizehnte war, und kam zu jedem bei verschlossenen Türen, tröstete und lehrete sie; warum bitten wir nicht, daß er uns einen dreizehnten sende, der uns Recht lehre und zu Lande weise?« Da fielen sie alle auf ihre Knie und beteten inniglich. Da sie die Betung getan hatten, sahen sie einen dreizehnten am Steuer sitzen und eine Achse auf seiner Achsel, da er mit ans Land steuerte, gegen Strom und Wind. Da sie zu Land kamen, da warf er mit der Achse auf das Land und warf einen Erdwasen auf. Da entsprang da ein Born, davon heißt die Stelle: zu Achsenhof. Und zu Eschweg kamen sie zu Land und saßen um den Born herum; und was ihnen der dreizehnte lehrte, das nahmen sie zu Recht [419] an. Doch wußte niemand, wer der dreizehnte war; so gleich war er jedem unter ihnen. Da er ihnen das Recht gewiesen hatte, waren ihrer nur zwölf. Darum sollen in dem Land allzeit dreizehn Asegen sein, und ihr Urteil sollen sie fällen zu Achsenhof und zu Eschwege, und wenn sie entzwei sprechen (verschiedener Meinung sind), so haben die sieben die sechs einzuhalten. So ist das Landrecht aller Friesen.

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TextGrid Repository (2012). Grimm, Jacob und Wilhelm. Sagen. Deutsche Sagen. Zweiter Band. 450. Von König Karl und den Friesen. 450. Von König Karl und den Friesen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-01DA-6