368. Warum der Schillingstadter Schulz zu spät vor Amt kömmt.

Zwei Ritter von Rosenberg waren in den Krieg gegen die Türken gezogen. Nach kurzer Zeit kam der Jüngere wieder nach Hause, gab seinen Bruder für todt aus und ließ sich von den Gemeinden des Amtes Boxberg huldigen. Als er ein Jahr regiert hatte, kehrte der Todtgesagte zurück und vertrieb ihn aus dem ungerechten [328] Besitze. Hierauf berief der Aeltere die Schulzen des Amtes miteinander nach Boxberg, erklärte die Versammelten, weil sie so voreilig und gern seinem Bruder gehuldigt, für treubrüchig und ließ sie durch den Möckmühler Scharfrichter bei der Wolfsgrube enthaupten. Der Schulz von Schillingstadt kam erst nach der Hinrichtung herbei und wurde an dem Richtplatz, wo ihn der Weg vorbeiführte, vom Scharfrichter ergriffen. Diesen wußte er aber zu gewinnen, indem er ihm die fünf Gulden versprach, welche derselbe für jeden Kopf vom Ritter erhielt, worauf er, mit Hinterlassung von Weib, Kind und Hof, in das Mainzische Dorf Wittstadt floh.

Von dieser Zeit an bis zum heutigen Tag kommt der Schillingstadter Schulz allemal zu spät, wenn die Schulzen vor Amt in Boxberg erscheinen müssen.

Abweichend wird erzählt, die Schulzen seien nach Heidelberg gegangen, um sich bei dem Pfalzgrafen über ihres Ritters Bedrückungen zu beklagen. Auf dem Hinwege hätten sie, in der Herberge zu Adelsheim, über ihr Vorhaben sich geäußert und dabei auf den Rosenberger heftig losgezogen. Eine Magd, welche zugehört, habe später, als sie auf der Burg Boxberg in Diensten stand, die Sache dort ausgeplaudert und dadurch die Hinrichtung der Schulzen veranlaßt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Baader, Bernhard. Sagen. Volkssagen aus dem Lande Baden und den angrenzenden Gegenden. 368. Warum der Schillingstadter Schulz zu spät vor Amt kömmt. 368. Warum der Schillingstadter Schulz zu spät vor Amt kömmt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-1757-C