[139r]
Breslau, den 30tn. November 1823.

Wegen der rückständigen Habilita-
tion einiger hiesigen Professoren,
ad Rescriptum (No:)Numero 11,737.

Euer Excellenz hoher Befehl in
dem nebenbemerkten Rescript vom 16 July (d. J.)dieses Jahres

nach welchem die Gehaltszahlungen
der designirten Professoren vom
1ten. Januar (k. J.)kommenden Jahres sistirt werden
sollen, falls sie nicht bis dahin den
statutarischen Bestimmungen der
Habilitation Genüge leisten,

war von mir dem hiesigen akademi-
schen Senat pflichtschuldigst mitgetheilt
worden.

Hierauf zeigt mir nun der akademi-
sche Senat jetzt an, daß zwar die Pro-
fessoren Gaupp und Klose jene Ver-
pflichtung erfüllt haben, die übrigen
betreffenden Professoren hingegen wä-
re[n] theils durch Berufs-Geschäfte ver-
hindert worden, dieser Obliegenheit
nachzukommen, theils aber, würde
den Professoren Schilling und Purkinje
eine einjährige Frist bewilligt wer-
den müßen, innerhalb welcher sie
das zur Habilitation Erforderlich leisten
könnten.

Der akademische Senat hat sich daher
veranlaßt gefunden, meine Ver-
wendung bey Euer Excellenz nach-
zusuchen: daß der festgesetzte Ter-
min auf ein Jahr verlängert werde -
[139v]Euer Excellenz erlaube ich mir je-
doch ganz gehorsamst anheim zu stellen

für den Professor Schilling, wel-
cher am 23n November 1822. hier
vereidet worden, und wahrschein-
lich eine erhebliche und mühsame
dießfällige akademische Leistung
beabsichtet, so wie für den Pro-
fessor Purkinje, welcher erst am
15tenMärz (d. J.)dieses Jahres hier vereidet wor-
den nach dem 2tn. §. des IItn Abschnitts
der Universitäts-Statuten, noch
eine halbjährige Verlängerung
des Habilitations[-Termins] vom 1tn. Januar
1824 an, hingegen für die Pro-
fessoren Regenbrecht, Witte,
Henschel, Büsching, Stenzel
und Hinrichs, welche mit ihrer
Habilitations-Leistung schon
länger im Rückstande sind, nur
eine vierteljährige Verlänge-
rung der Habilitations-Ter-
mins vom 1ten. Januar 1824 an
hochgeneigtest bewilligen zu
wollen.

Der ausserordentliche Regierungs Bevoll-
mächtigte der Universität Breslau
Neumann
An
des (König.)Königlichen wirklichen Geheimen Staats
und dirigirenden Ministers der Geistlichen
Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten
Herrn Freyherrn von Altenstein
Excellenz
zu
Berlin
CC-BY-NC-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.


Holder of rights
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 30. November 1823. Neumann an Altenstein (Ausfertigung). Z_1823-11-30_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.T11991/0000-001C-1C39-4