1804, 5. oder 6. September.
Mit Christian Gottlob von Voigt
Nach des Herrn Geheimen Raths v. Goethe Zurückkunft habe ich über die Beilage umständlich conferirt. Unsere gemeinsame Meinung war diese: Es ist nicht gerathen, die Allgemeine Literaturzeitung eine entschiedene Meinung in der Politik ergreifen zu lassen, am wenigsten wenn der Fall ist, die schwächere Partei zu ergreifen. Daher ist des Herrn Gentz Plan, der französischen Eitelkeit, Intrigue, Übergewalt etc. durch das Vehicul öffentlicher Blätter entgegenarbeiten zu wollen, für ein gelehrtes Blatt unanwendbar, welches durch Unbefangenheit und Neutralität allein bestehen kann. Meine specielle Meinung war, jenen Gedanken vorausgesetzt, doch etwa erst, wenn man des Herrn Gentz Recension lesen könne, sich zu determiniren.
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