c.
»Weil jedes Geschäft seinen eignen Rath mit sich bringt, so ist es Pflicht, auch im Gange desselben es noch einmal von vorn durchzudenken und zu überlegen, ob nicht Umstände eingetreten, welche räthlich machen, daß man den ersten Plan einigermaßen abändere, um zu seinem Zweck auf eine neue, erprobtere Weise zu gelangen.«