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An Friedrich Siegmund Voigt
Ew. Wohlgeboren
habe hierdurch anzuzeigen: daß an den Rent-Amtmann Steiner zu Jena Verordnungen ergangen sind, sowohl wegen der dreyßig Thaler an Baumann, als auch wegen der noch in der Gewährschaft liegenden, vorschußweise an Dieselben vorlängst gezahlten 20 rh., um solche in Ausgabe zu verschreiben; ferner abermals 20 rh. für fernere Reisen nach Weimar, gegen Quittung zu restituiren. Deshalb auch die mir eingereichte Quittung rücksende, weil sie, gedachter Verordnung gemäß, nunmehr ohne Autorisation ausgezahlt werden kann.
Das Beste wünschend und mich angelegentlichst empfehle.
Weimar den 2. May 1830.
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