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An Johann Friedrich Cotta

Ew. Hochwohlgeboren

werden aus beykommenden Abschriften ersehen, welche unangenehme Wendung unser Geschäft, ohngeachtet aller angewendeten Thätigkeit, genommen hat. Ich enthalte mich aller Bemerkungen, unterlasse aber doch nicht auszusprechen: daß, wenn die Geschäfte auf diese [290] Weise behandelt werden, es niemand wundern darf wenn die Staaten, in denen es geschieht, als höchst gefährlich krank angesehen werden müssen. Dieses Actenstückchen ist, ob es uns gleich verdrießen muß, ein Muster ganz unschätzbar.

In Hamburg ist die Sache auch durch unsern Consul angebracht, der gleichfalls den redlichsten Willen beweist; wahrscheinlich aber auch nichts ausrichten wird. Klären Ew. Hochwohlgeboren mich auf über die Möglichkeit eines solchen Scheinunternehmens und dirigiren meine ferneren Schritte. Weiter compromittiren möchte ich mich nicht gerne.

Mich zu fernerem Andenken und Theilnahme bestens empfehlend, besonders auch Ihre Frau Gemahlin von mir und den Meinigen die aufrichtigsten Grüße zu vermelden bittend.

gehorsamst

Weimar den 14. October 1830.

J. W. v. Goethe.


[Beilage.]

Verzeichniß

der hier beyliegenden Documente und Belege.

1) Eine beglaubigte Copie des Verbots an sämmtliche hiesige Buchhändler.

2) Ein gedrucktes Circular von Schuberth und Niemeyer in Hamburg.

3) Abschrift des Protocolls, die Anfrage des Buchhändler Taubert, als Commissionair der Herren Schuberth und Niemeyer, betreffend.

[291] 4) Abschrift einer Ankündigung des Buchhändler Herold in Hamburg.

5) Copie des Circulars, die Aufhebung des Verbots betreffend.

6) Zufertigungs-Schreiben an mich.


Copie.

In der Beylage des Hamburger Correspondenten befindet sich die Ankündigung einer Ausgabe von Goethes sämmtlichen Schriften und eine Einladung zur Subscription und eine Einladung zur Subscription darauf mit der Unterschrift Schuberth und Niemeyer, Hamburg und Itzehoe. – Da diese Ausgabe von des Herrn Staatsminister v. Goethe Excellenz für einen Nachdruck erklärt und dagegen auf das von Sr. Königlichen Majestät von Sachsen, Unserm allergnädigsten Herrn, unter'm 11. July 1825 ertheilte Privilegium Beziehung genommen worden ist, so wird die Sammlung von Subscribenten auf diese Ausgabe, deren Debit und Vertrieb des Herren Buchhändlern bey Verlust der an sie gelangenden Exemplare und bey Vermeidung von 30 rheinischen Gold-Gülden Strafe hiermit untersagt.

Leipzig den 25. September 1830.

Die Bücher Commission.

Dr. Chr. Dan. Beck. Der Magistrat der Stadt Leipzig.

Folgen die Unterschriften der Leipziger Buchhändler.


A.

In Folge einer Anzeige im hiesigen Correspondenten, wo wir Goethes Werke, Taschen-Format, dem hamburgischen Publikum lieferungsweise, geheftet anbieten, gefiel es einigen Vorwitzigen, diese angekündigte Cotta'sche Ausgabe, der Leipziger Bücher-Commission als einen Nachdruck verdächtig [292] zu machen. Ungeachtet nun der Preis, Format und die Seitenzahl laut unserer Anzeige mit der Cotta'schen genau stimmen, und unser Commissionair, F. A. Taubert, bewies, daß er vor mehreren Monaten ca. 16 Centner Goethe's Werke von Cotta'schen Commissionair, Herrn Kummer, für uns empfangen und an uns abgesandt hat, so ist doch die Leipziger Bücher-Commission unvorsichtig genug, ohne einmal Antwort auf die bey unserer Behörde eingereichte Anklage abzuwarten, und ohne fernere Erkundigungen eingezogen zu haben, ein Umlaufschreiben gegen uns ergehen zu lassen. Diesen nun frühzeitig genug zu begegnen, bemerken wir hiermit, daß: 1) wir von der Cotta'schen Buchhandlung im Ganzen 123 Exemplare Goethe's Werke in den verschiedenen Ausgaben bezogen und diese größtentheils, pränumerando für 40 rh. bezahlten was uns die Cotta'sche Buchhandlung, der Wahrheit gemäß, bezeugen muß; 2) die letzten 50 im August 1829 pränumerirten Exemplare erst (durch den frühzeitigen Winter auf der Elbe eingefroren) am 2. April d. J. hier ankamen, und wir noch jetzt hinlänglich Vorrath haben; 3) wir den Band mit 1 Mark berechnen, also 40 Theile mit 40 Mark hiesig Courant oder 16 Thalern, wie sie jetzt im Ladenpreise von der Verlagshandlung verrechnet werden. Wir wiederholen übrigens, daß wir aus Grundsatz durchaus keinen Nachdruck führen, und sind gern bereit, für jeden anerkannten Nachdruck, den man bey uns findet, 100 Thaler zu zahlen.

Hamburg und Itzehoe, den 30. September 1830.

Schuberth & Niemeyer.


Leipzig den 5. October 1830.

Brachte bey der Bücher-Commission der Buchhändler Herr F. A. Taubert an : Die Herren Schuberth und Niemeyer [293] hätten nunmehr unter'm 30. vorigen Monats in Absicht auf den ihnen Schuld gegebenen Nachdruck von »Goethe's sämmtlichen Schriften« ein gedrucktes Circular, zum Vertrieb durch ihn, anher gesendet, wovon er ein Exemplar sub A überreiche und wodurch sich im Vergleich mit dem 1. Bande gedachter Schriften bey Cotta 1828 jener angebliche Nachdruck als identisch mit diesem Originale ausweise. Bey dieser Gelegenheit übergab er zugleich eine Ankündigung des Buchhändlers Herold in Hamburg sub B, nach welcher die Cotta'sche Ausgabe weit wohlfeiler, als sie von Schuberth und Niemeyer angeboten worden sey, verkauft werde. Da jenes Circular, wie dem Unterzeichneten schien, der Bücher-Commission Unvorsichtigkeit zum Vorwurfe macht, erhielt Herr Taubert die Bedeutung sich des Vertriebs dieses Circulars bis auf Resolution zu enthalten, um deren baldigste Ertheilung er jedoch bat, weil außerdem sein Committent in großen Schade versetzt werde. Zugleich überreichte er den Ersten Band der Cotta'schen Ausgabe von »Goethe's Werken« vom Jahre 1828 von welchem er jedoch den Umschlag sofort abnahm, auf welchem ebenfalls anstößige Bemerkungen über das Verbot der Bücher-Commission geschrieben waren.

actum ut supra.

J. F. W. Müller.

Actuar jur.


B.

Die Cottasche Buchhandlung benachrichtigt das Publikum, daß von Goethes sämmtlichen Werken nur folgende Original-Ausgaben durch den Buchhandel zu beziehen sind:

1) Die bis zum 25ten Bande erschienene Ausgabe in Groß-Octav auf 3 verschiedene Papiersorten (laut Anzeige).

[294] 2) Die nächstens beendigte Ausgabe in Taschen-Format, davon 35 Bände erschienen sind.*)

Die Original-Ausgaben sind stets vorräthig bey Herold in Hamburg.

*) Für die letzte Lieferung (Band 36-40) zahlen die Subscribenten wie früher bey der Ablieferung 4 Mark 8 ß, also weniger als 1 Mark pro Band.


Circular.

Das auf Antrag des Herrn Staats-Minister v. Goethe Excellenz von Uns in Betreff der von den Herren Schuberth und Niemeyer in Hamburg und Itzehoe in einer Beylage zum Hamburger Correspondenten angekündigten Ausgabe von Goethe's sämmtlichen Schriften wird hiermit, nachdem nunmehr die diesfallsige Ankündigung der Herren Schuberth und Niemeyer, welche zum Antrag auf das Verbot Veranlassung gegeben hatte, durch ein gedrucktes Circular derselben vom 30. September laufenden Jahres erläutert worden ist, wieder aufgehoben und außer Wirksamkeit gesetzt.

Leipzig den 6. October 1830.

Die Bücher-Commission.

Dr. C. D. Beck. Der Magistrat der Stadt Leipzig.

Das von uns erlassene Verbot der Sammlung von Subscribenten auf die von Schuberth und Niemeyer zu Hamburg und Itzehoe in der Beylage zum Hamburger Correspondenten angekündigte Ausgabe von Goethe's sämmtlichen Schriften, ihres Debits und Vertriebs hat ein gedrucktes Circular dieser Herren Buchhändler zur Folge gehabt, wovon Ew. Wohlgeboren Wir in Anschluße 1 Exemplar nebst [295] Abschrift des über diesfallsige Anfrage ihres Commissionairs, des hiesigen Buchhändlers Taubert, aufgenommenen Protokolls mittheilen. Bey dieser Bewandniß der Sache haben wir das Verbot wieder aufzuheben kein Bedenken haben können wir legen von der Verfügung deshalb hier Abschrift bey, mit der Bemerkung, daß wir an den hochlöblichen Senat der freyen Stadt Hamburg Requisition zum Behufe der Rectification der Ausgeber des Circulars, wegen dessen um so unschickliche rer Abfassung, je mehr sie durch ihre unbestimmte und undeutliche Ankündigung der Ausgabe der Goethe'schen Schriften in der Beylage zum Hamburger Correspondenten Anlaß zum Verbot gegeben hatten, werden abgehen lassen.

Zu ferneren Erweisungen bereit und in vollkommener Hochachtung verharrend.

Leipzig den 6. October 1830.

Die Bücher-Commission. Dr. C. D. Beck. Der Magistrat der Stadt Leipzig.

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TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1830. An Johann Friedrich Cotta. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-97D8-C