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An Carl Dietrich von Münchow
Ew. Hochwohlgeb.
geneigte bereitwillige Erklärung wird gewiß Höchsten Orts viele Zufriedenheit erwecken. Damit aber desto schneller eine Übereinkunft statt finden könne, so erlasse hiedurch geziemend eine zweyte Frage: ob nämlich Dieselben den September über etwa eine wöchentliche Anwesenheit hier veranstalten könnten? ob die Tage zu bestimmen wären? so wie die Dauer des Aufenthalts?
Nach gefälliger Äußerung würde sogleich schuldigen Bericht erstatten und baldiger gnädigsten Entschließung mit Sicherheit entgegen sehen.
Weimar d. 17. August 1817.
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