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An das Großherzoglich SächsischeOberconsistorium
[Concept.]
Ihro Königliche Hoheit, unser gnädigster Herr, haben auf den Antrag des Großherzoglichen Ober-Consistorii geruht, die weitere Fürsorge für die einigermaßen unscheinbar gewordenen Kirchbilder unterzeichneter Behörde zu übertragen. Aus angefügtem copeylichen Aufsatze ist nun zu ersehen was Herr Hofrath Meyer auf eine an denselben gerichttete Anfrage gutachtlich erwidert. Wie man denn hiedurch den Wünschen des Großherzoglichen Ober-Consistorii entgegen zu kommen glaubt, so ersucht man dasselbe hiedurch freundlichst, die nöthigen Befehle zu ertheilen und solche Anordnungen zu treffen, daß gedachter geschätzte Künstler, bey guter Jahrszeit die Bilder aufzufrischen vornehmend, die nothwendigen Vorrichtungen und erforderliche Beyhülfe antreffe, nicht weniger den geringen Aufwand ersetzt erhalte. Wie man denn, die mitgetheilten Acten hiebey remittirend, für das Geschäft einen glücklichen Ausgang hoffen kann.
Weimar den 14. März 1820.
Großherzoglich Säch sische Ober-Aufsicht. [194]