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An die Großherzogin Maria Paulowna
[Concept.]
Ew. Kaiserlichen Hoheit bey schuldiger Rücksendung des gnädigst mitgetheilten Heftes hiedurch zu vermelden, daß die Behörden, welche vorzüglich bey dieser Gelegenheit interessirt sind, großherzogliche Kammer, [273] Hofamt und Ober-Baubehörde, sich's zur Angelegenheit machen werden, dies bedeutende Ereigniß mehr aufzuklären und sich darüber zu berathen.
Weimar den 14. März 1830.