15/4221.
An Friedrich Cordemann
[Concept.]
Nachdem die Zeugen, welche über die näheren Umstände der am 24. Febr. unter der Probe in der Theaterstube vorgefallenen Streitigkeit vernommen worden, durch ihre Aussagen die Thätlichkeit welche Herr Cordemann gegen Dem. Matizek verübt, außer allen Zweifel gesetzt; so wird selbigem hiermit der Verlust einer halben wöchentlichen Gage, als wohlverdiente Strafe, dictirt, mit dem Verwarnen, daß wenn derselbe künftighin sich ähnlicher Vergehungen schuldig machen werde, man sich genöthigt sehen würde, gegen denselben mit schärferer Ahndung zu verfahren.
W. d. 1. April 1800.
Fürstlich Sächsische zum Hoftheater verordnete Commission.