15/4265.
An die Landschafts-Deputationdes Fürstenthums Weimar
Hochwürdige Hoch-Hochwohl und Wohlgeborne,
auch Hochedelgeborne und Hochedle,
Höchst- und Hochzuverehrende auch Hochgeehrteste Herrn,
Nachdem ich, Endesunterzeichneter, das freye Lehngut zu Oberroßla, welches, durch Serenissimi besondere [81] Gnade, neuerlich in ein rechtes Erblehn verwandelt worden, sub hasta erstanden und damit, wie der in Copia beyliegende Lehnschein ausweist, beliehen worden, so habe solches Ew. Hochwürd. Hoch- und Hochwohl- auch Wohl- und Hochedelgeb. hiermit schuldigst anzeigen, mir zu der Ehre, ein Glied des ansehnlichen und verehrungswürdigen Corporis hiesiger Landstände geworden zu seyn, Glück wünschen, die weitern, in diesem Falle, sich nöthig machende Verfügungen gehorsamst überlassen und mich mit vollkommner Verehrung und Hochachtung unterzeichnen sollen.
Weimar den 4. Juli 1800.