[134] 15/4306.

An Franz Kirms

Die bisherige unerträgliche Unordnungen, welche durch keine Ermahnungen noch Drohungen zu verbessern waren, nöthigen mich von nun an mit Strenge zu verfahren. Ich werde mich künftig, wenn ein Fehler passirt, nicht mehr ärgern, sondern, wie die beiden Mal geschehen, Einen oder den Andern auf die Wache schicken und sehen wie die Kur anschlägt. Blosens Arrest ist durch einen Zufall verlängert worden, den Arrest des Schneiders kann ich nicht verkürzen. Wer seine Schuldigkeit nicht thut ist unnütz, er mag übrigens so brauchbar seyn als er will. Wenn mir ein Mensch dieser Art, in einem solchen Fall, gelegentlich den Abschied fordert, so laß ich ihm noch eine Tracht Prügel dazu geben, damit er merkt, daß er noch in Diensten ist.

So gern ich mir in Allem Ew. Wohlgeboren Einstimmung wünsche und auf Ihr Vorwort zu achten geneigt bin, so muß ich Sie doch bei dieser Gelegenheit ersuchen, mich auf dem einmal eingeschlagenen Wege standhaft fortgehen zu lassen.

Wir haben nicht leicht eine so complicirte Oper, was die Decoration betrifft, so gut geben sehen als die gestrige. –

Wenn das sämmtliche subalterne Personal nach und nach eine Nacht auf der Hauptwache wird zugebracht [134] haben, so hoffe ich, soll unsere Sache vortrefflich gehen.

Sie haben mir gestern ein Schreiben von Cordemann geschickt. Ich glaube, daß er gegenwärtig das Garderobegeld recht gut verdient, es wird artig aussehen, wenn man ihm darüber bald die Erklärung macht und es ihm etwa vom nächsten Weihnachten an zugesteht; ich will eine Verordnung an ihn aufsetzen und die Gelegenheit ergreifen, ihm etwas Artiges zu sagen.

Der ich recht wohl zu leben wünsche.

Weimar am 2. Nov. 1800.

G.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1800. An Franz Kirms. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-770A-9