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An die Weygandische Buchhandlung
Auf Ihren werthen Erlaß vom 5. December würde früher geantwortet haben wäre ich im Falle gewesen, etwas Angenehmes zu vermelden.
Das Geschäft das Sie von mir übernommen wünschen ist von weit größerer Bedeutung als es bey'm ersten Anblick erscheinen möchte; da ich es wohl übersehe, so darf ich es bey meinen Jahren und übrigen Pflichten nicht unternehmen. Bey dem besten Willen sehe ich mich daher genöthigt diese Erklärung zu wiederholen.
Der ich Ihrem geneigten Andenken mich fernerhin empfehle, das Beste wünschend.
ergebenst
J. W. v. Goethe.