607. Hand aus dem Grabe gewachsen.

(S. Karl Th. I. S. 35.)


Ein Kind hatte zu Danzig seine Mutter geschlagen und nahm, als es bald darauf starb, den Fluch derselben mit ins Grab. Zur Strafe wuchs ihm bald nachher seine Hand aus dem Grabe und da auf diesem ein Stein lag, drangen die Finger in denselben ein. Dieser Stein mit den Spuren der fünf Finger wird noch in einer unfern des Altars der Pfarrkirche befindlichen Kapelle gezeigt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. West- und Ostpreußen. 607. Hand aus dem Grabe gewachsen. 607. Hand aus dem Grabe gewachsen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5CBD-A