398) Hexen zu Erfurt. 1

Am Osterabend des Jahres 1549 führte man zu Erfurt ein junges Frauenzimmer und einen Studenten ein, welchen Letztern erstere auf einem Bocke hatte zu sich holen lassen. Ein gleiches geschah mit einem Notarius, der auch in diesen Handel mit verwickelt war. Der Student kam los, die Magd aber und der Notarius wurden am Freitag nach Cantate an zwei Säulen gebunden und lebendig verbrannt. Desgleichen ward im nächsten Jahre 1550 am Freitag nach Quasimodogeniti Dorothea Zimmermann um der Zauberei willen verbrannt, weil sie bekannte, sie habe mit dem Teufel gebuhlt.

Fußnoten

1 Nach Falkenstein S. 628.

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TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Provinz Sachsen und Thüringen. 398. Hexen zu Erfurt. 398. Hexen zu Erfurt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5931-3