50) Strafe für Heiligenverachtung.
S.v. Beust Bd. II. S. 27.
Im J. 1523 hieb ein Bürger zu Altenburg dem Bilde des h. Bartholomäus den Kopf ab, seine Frau gebar aber nachher ein Kind, dessen Kopf vom Leibe abgetrennt war.
S.v. Beust Bd. II. S. 27.
Im J. 1523 hieb ein Bürger zu Altenburg dem Bilde des h. Bartholomäus den Kopf ab, seine Frau gebar aber nachher ein Kind, dessen Kopf vom Leibe abgetrennt war.