73) Der Zauberer zu Zossen. 1

Es ist im Jahre 1663 ein alter Haideläufer, Namens Claus, aus dem Amte Zossen als Zauberer verurtheilt und vor Berlin enthauptet worden, weil er den Leuten Nachricht gegeben hatte, wo sie ihre verlorenen Sachen wieder bekommen könnten; er soll auch vorgegeben haben, daß er einen verdammten Geist habe, der ihm Alles sage, allein auf der Folter hat er gleichwohl nichts davon bekannt.

Fußnoten

1 Nach Dilschmann, S. 29 etc.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Die Marken. 73. Der Zauberer zu Zossen. 73. Der Zauberer zu Zossen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-414E-C