13) Drei Kreuzsteine bei Altenburg.
S. Meyner a.a.O. S. 379 fg.
Im Altenburgischen Gerichtsamtsbezirk fand man noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts drei jener Kreuzsteine aus Sandstein, in der Höhe von ohngefähr zwei Ellen, die ehemals dazu dienten, gewisse Begebenheiten der Nachwelt zu erhalten.
Der eine stand an dem gewöhnlichen Dorfwege, der von Altenburg nach Zschernitzsch führt, auf der Höhe über dem Teutzschen Bache am Rande eines Feldes. Seine Wahrzeichen waren ein paar eingehauene simple Figuren, welche einige Aehnlichkeit mit dreizinkigen Gabeln hatten. Dort haben sich zwei Bauerkerle beim Düngerstreuen entzweit und sich beide erstochen und zwar mit den Mistgabeln, welche sie gerade in den Händen gehabt hatten und mit denen sie auf einander losgegangen waren, und der Kreuzstein ist als Schandzeichen gesetzt worden, weil sie nicht ehrlich begraben worden waren.
Ein zweiter derartiger Stein stand sonst an der Zeitzer Straße dicht vor dem Dorfe Rositz in einem kleinen Weidicht zwischen zwei andern unbehauenen Steinen mitten inne, wodurch er den Vorübergehenden besonders in die Augen fiel. Man erzählte, es sei im 30jährigen Kriege ein vornehmer Offizier dort erschossen und begraben worden.
Den dritten Kreuzstein fand man mitten auf der Feimstätte an der Leipziger Straße, wo die unter Altenburger Amtsgerichtsbarkeit zum Feuer verurtheilten Verbrecher justificirt zu werden pflegten. Man bezeichnete nämlich auf Leichenäckern [315] den abgesonderten Ort, auf welchem die Leichname der mit dem Schwerte hingerichteten Missethäter, die Selbstmörder und dergleichen unwürdige Personen eingegraben wurden, mit einem solchen Kreuze und daher erklärt sich in alten Kirchenbüchern der hin und wieder vorkommende Ausdruck »am oder an das Kreuz hinausgetragen worden«, daß nämlich damit Selbstmörder etc. gemeint sind.