349) Die Erbauung von Halle und die Rechte der Halloren. 1

In alter Zeit standen dort, wo nun die Stadt Halle gebaut ist, nur 96 Hütten aus Stroh und Holz, und in diesen wohnten die ältesten Halloren und sotten ihr Salz. Sie waren adeligen Geschlechtes und aus jener Zeit stammt noch das adlige Wappen, welches beim Pfingstbier vor dem Zuge der Halloren hergetragen wird. Die Salzwerke zu Halle aber sind gar alt, denn 6 Monate vor Christi Geburt schon ward von den Wenden der hiesige Salzquell entdeckt, sie gruben den Gutjahr-Brunnen (der später diesen Namen bekam, weil er in dem guten Jahre abgeteuft ward, wo Christus geboren ist), legten nun 20 Salzkothe an und nannten den Ort Dobrebora. Im Jahre 735 überzog der fränkische Hausmeier Karl Martel die Sachsen und Wenden mit Krieg, um das Christenthum einzuführen, überwand und bekehrte sie, erbaute Stiftskirchen in Merseburg und Magdeburg und schenkte seinen fränkischen Soldaten für ihre ritterlichen Thaten ein Ritterfähnlein und das Salzwerk Dobrebora, die es als Gutsherren und Würker erhielten, bald auch den deutschen Brunnen gruben, und von ihnen stammen also unsere Halloren ab. Derselbe Karl Martel gab den Salzwürkern im Jahre 738 nicht allein eine Ritterfahne, sondern auch den Titel als Ritter Unserer Lieben Frauen Brüderschaft, weshalb sie berechtigt waren, in ihren Wappen einen offenen Helm zu führen; das Fähnlein zeigte auf einer Seite die Jungfrau Maria, auf der andern ein Stück Salz, worüber ein offener Helm und zwei Haken waren.

Im Jahre 803 wurde der Meteritzbrunnen gegraben, wozu das Geld ein Mädchen gab, welche es mit ihrem Leibe verdient hatte. Der Hackenborn ist erst später im Jahre 884 von einem Ritter von Hacken gegraben worden.

Als nun wie gesagt um diese Zeit eines schönen Tages die Halloren vor ihren Hütten saßen, kam der Bischof vorbei, welchem damals das ganze Land gehörte und welcher zu Giebichstein seinen Sitz hatte. Den baten sie um Erlaubniß, an dieser Stelle eine Stadt zu bauen. Der Bischof lachte und fragte sie, ob sie einen guten Käufer für ihre Lumpen gefunden hätten, daß sie davon Städte erbauen wollten; denn sie sahen sehr ärmlich aus. Sie aber antworteten:


»Han wir hüte Water und Holt,

So han wir morne Silber und Gold.«


»Nun so baut in Gottes Namen mit Wasser und Holz«, rief der Bischof, »und es leuchte Euch Sonne, Mond und Sterne«. Und zum Andenken an jenen Ausspruch stehen noch jetzt im Wappen der Stadt Halle Sonne, Mond und Sterne. Ein Jahr darauf kam der Bischof wieder des Weges und nun sah er die schöne Stadt Halle an der Stelle jener Hütten stehen und die Halloren eilten ihm entgegen und dankten ihm fußfällig, daß er ihnen erlaubt hatte die Stadt auf seinem Grunde zu bauen. Und weil das Gedränge zu groß ward, setzte man den Bischof auf einen Esel, den ersten Esel, der nach Halle kam, und vor ihm her streute man, um den Bischof zu ehren, lauter [305] Rosen. Zum Andenken daran ist noch heute das Wahrzeichen von Halle ein Esel, der auf Rosen geht. Die Halloren lebten nun in allem Glück und unterdeß kam die Zeit, daß Kaiser Karl der Große seine gefährlichen Kriege begann. Da zogen zwölf Halloren in sein Heer, die waren größer als alles andere Volk und wurden Riesen genannt. Die zwölf Schwerter, welche diese zwölf Krieger an ihrer Seite führten, werden noch jetzt aufbewahrt und zum Pfingstbier von 12 Männern getragen; sie sind 41/2 Elle lang. Weil nun die Halloren im Heere Karls des Großen 2 sich durch Tapferkeit sehr ausgezeichnet hatten, verlieh er ihnen, als Frieden geschlossen war, größere Rechte als seinem übrigen Volke und schenkte ihnen zum Andenken auch das Pferd, welches er selbst im Kriege geritten, und die Fahne, die sie geführt hatten, und er bestimmte, daß jeder seiner Nachfolger, wenn sie ihm den Huldigungseid leisten, ihnen ein Roß, das er selbst geritten, mit königlichem Sattelzeug und eine Fahne schenken solle, weil sie besser seien als seine übrigen Unterthanen. Und so ist es auch bis jetzt geblieben. Die Fahnen werden alle in der Moritzkirche aufbewahrt und es sind ihrer jetzt 34, denn auf Karl den Großen sind bisher 33 Kaiser und Könige gefolgt; von Friedrich Wilhelm III. aber haben die Halloren zwei Pferde und zwei Fahnen erhalten, weil sie ihm zwei Mal Treue geschworen haben, ein Mal nach der Thronbesteigung und das andere Mal nach der Besiegung der Franzosen. Das Pferd behält man stets nur bis zum ersten Pfingstbier nach der Thronbesteigung, bei welchem es der älteste Hallore reitet. Dann wird es verkauft und der Erlös kommt in die Bruderschaftskasse.

Der Sage nach wäre nun unter den Rechten, welche die Halloren von Karl dem Großen empfangen, das größte das gewesen, daß sie selbst Gericht halten und über Tod und Leben entscheiden durften. Zum Zeichen dafür habe er ihnen den Roland in ihre Stadt gestellt, der noch jetzt auf dem Markte zu Halle steht. Auch erlaubte er der Brüderschaft, daß sie drei Flinten (!) führen durfte und mit diesen in seinen Forsten soviel Wild zu jagen als ihr gefiel. Der Bischof in Giebichenstein aber gelobte in seiner Freude, als er die Stadt sah, ihr alljährlich 82 Tonnen Bier und 12 Pfund Knobbenmehl und zu jeder Knobbe einen Hering zu schenken. Dies empfingen die Halloren auch vom Amte in Giebichenstein regelmäßig, bis es in späterer Zeit in eine Geldsteuer verwandelt ward. So weit die eigene Sage bei den Halloren. In der That verhält es sich aber mit ihnen wie folgt.

Die Halloren sind unzweifelhaft keltischen Ursprungs, also weder Slaven noch Franken, und die Ureinwohner des Landes, worauf zum Theil noch einzelne in ihrem Dialekt vorhandene alte Ausdrücke hindeuten, sind ein eigenthümlicher Menschenschlag und von schlanker und hoher Statur, am ähnlichsten dem Tyrolerstamme. Eigenthümlich ist ihnen noch heute eine gewisse alterthümliche Kleidung, an der die Mode der verschiedenen Jahrhunderte [306] wohl nur wenig geändert hat. Ihre gewöhnliche Tracht besteht in Schuhen, weißen Strümpfen, kurzen schwarzen Beinkleidern und langen Westen mit hohen Knöpfen. Zu dem Ehrenkleide gehört ein dreieckiger besonders geformter Hut, ein Rock von altherkömmlichem Schnitt, ein Mittelding zwischen Leib- und Oberrock ohne Kragen, von auffallender, oft rother Farbe, weiß mit Pelz gefüttert, eine lange bunte Weste, die wie der Rock vorn eine dichte lange Reihe von großen, hohlen, besonders geformten silbernen Knöpfen hat, die vom Vater auf den Sohn forterben und zum größten Theil nachweislich über 300 Jahre alt sind, ferner kurze Beinkleider, weiße Strümpfe und Schuhe mit großen Schnallen. Die Fahnenträger und Vorsteher haben bei festlichen Gelegenheiten meist weiße Schuhe, weiße Kniebänder, weiße Schärpen und auf dem Hute weiße Federn. Ihre gewöhnlich schwarzen Haare sind stets ganz kurz geschnitten, nur an den Ohren hängen ein Paar Locken oder Haarbüschel herab. Die Hallorinnen hatten früher auch für das Gewöhnliche eine eigene Tracht, zu der ein kurzer mit Pelz gefütterter Ueberrock und eine Pelzmütze gehörte, von der hinten eine Bandschleife herabhing, gegenwärtig aber sieht man diesen uralten Putz nur noch bei den Tanzjungfern beim Pfingstbier oder bei Hochzeiten. Eigenthümlich ist hierbei der Brautkranz, aus Gewürznelken und andern Gegenständen bestehend, wie man ihn sonst nirgends findet. Ihre Beschäftigung besteht in ihrer ausschließlichen Anwendung bei den Arbeiten in den Salzkothen, sonst aber noch im Fischen und Fangen der Vögel, namentlich der sogenannten Leipziger Lerchen, die in großer Menge von Halle aus verschickt werden. In ihrem Benehmen sind sie frei, furchtlos und entfernt von aller Kriecherei, nennen gewöhnlich Jedermann Du und zeigen stets einen gewissen Stolz auf ihren alten Ursprung. Ihr Dialekt ist zwar deutsch, aber mit Fremdworten untermischt und sehr rauh und für Andere kaum verständlich. Sonst sind sie große Freunde von öffentlichen Aufzügen, wo sie sich durch ihre besondere Kleidung, viele Fahnen und Schwerter und sonstige Embleme auszeichnen. Manche ihrer Eigenthümlichkeiten sind aber jetzt abgeschafft, z.B. das Herumgehen zweier alten Hallorenfrauen zu Weihnachten mit dem sogenannten Rumpeltopfe in den Häusern der Halleschen Bürger. Es war dies ein gewöhnlicher Kochtopf, bespannt mit einem Leder, durch welches ein Quirl auf und ab bewegt wurde; dazu sangen sie besondere Lieder im Hallorendialekt, die aber jetzt ganz verloren zu sein scheinen.

Die wichtigste Festlichkeit der Halloren ist aber die Pfingstversammlung der Brüderschaft oder das Pfingstbier, welches schon in den alten Thalsordnungen 3 eine uralte Gerechtigkeit genannt wird. Bis zum Jahre 1684 fand dasselbe jedes Jahr, seit dieser Zeit aber nur alle zwei Jahre statt. Das Bier hat die Domäne Giebichenstein zu liefern, die sonstigen Kosten aber bringen die Halloren unter sich auf. Früh wird die Trommel geschlagen, worauf die Brüderschaft sich versammelt, nach dem Thale zieht, hier die Fahne schwenkt und dann in feierlichem Aufzuge durch die Stadt bis zu dem bestimmten Wirthshause zieht. Hierher wird nun die Brüderlade aus der Moritzkirche gebracht, die alle Pretiosen und Merkwürdigkeiten der Brüderschaft [307] enthält. Nun wird der Salzgräfe (d.h. der Präsident des Salzamts) abgeholt, der bei seiner Ankunft unter einer im Hofe aufgepflanzten Maie den Frieden zu würken 4 hat. Dann wählen die Vorsteher zwei Platzjunker und zwölf Scheidemeister (um etwaige Streitigkeiten zu entscheiden), auch neue Vorsteher oder vier Herren der Brüderschaft, die von dem Salzgräfen im Namen des Landesherrn zu bestätigen sind. Hierauf führen die neuen Vorsteher dem Salzgräfen und dem Bornschreiber (Thalsecretär) die Kranzjungfern zu, in dem ganz alterthümlichen Brautschmuck gekleidet. Sie reichen jenen Herren Kränze, worauf diese mit ihnen um die im Freien aufgepflanzte Maie den herkömmlichen Pfingsttanz aufzuführen haben, worauf die Scheidemeister einen ähnlichen Reigen beginnen. Im Jahre 1671 tanzte der Salzgräfe mit der Tochter des ältesten Vorstehers so, daß diese mit klarem Brüstchen, aufgestutztem Hälschen, buntem Rock, bordirtem Mieder und der Quere verbrämtem Latz, auch großem Kranze auf dem Kopfe, spitzen Schuhen an den Füßen angethan war, aber dazu keine Strümpfe trug; er verfügte sich mit Vorgehung der Platzknechte auf den Tanzplatz und hier trat er mit halben und ganzen Schlangen, Stück- und Vor-Pas, halben und ganzen Rosen, halben und ganzen Tritten, auch Seiten-Coupé's, Glissaden, halben und ganzen Wendungen u.s.w. an, allein dies hat jetzt aufgehört. Der Gräfe erhält sodann eine Collation, wird von den Vorstehern und Frauen nach Hause geführt und dabei werden ihm Kuchen und ein Würznelkenkranz vorgetragen. Nun beginnt das Fest und der eigentliche Tanz der Halloren, der zwei Tage dauert, zu Ende desselben ziehen alle Männer und Frauen paarweise auf den Platz an der Moritzkirche, wo ein öffentlicher Dank ausgebracht, die Fahne geschwenkt und noch ein Reigen getanzt wird.

Bei der Huldigung eines neuen Landesherrn ziehen die Halloren mit fliegenden Fahnen auf den Markt, kommt nun der neue Landesherr geritten und ist vor dem Rathhause abgestiegen, so treten die Vorsteher der Salzwürker zu ihm und einer derselben redet ihn also an: »Gnädigster Fürst und Herr, wir erkennen Ew. u.s.w. für unsern natürlichen Herrn, bitten unterthänigst, unsere Privilegien zu erneuern und zu gestatten, daß Ew. u.s.w. Leibhengst wir nehmen und damit um die Brunnen im Thale ziehen mögen, dadurch anzuzeigen, daß Ew. u.s.w. des Thales Herr sei.« Wenn dies gnädigst verwilligt ist, nehmen sie das Pferd und setzen den ältesten Würker darauf; dieser reitet an alle 4 Salzbrunnen und hierauf wieder vor das Rathhaus, wobei der Zug der Brüderschaft folgt; dann erfolgt die allgemeine Huldigung, worauf der Fürst ihnen ein Geschenk macht. Kommen fremde fürstliche Personen nach Halle und der Landesherr zieht ihnen entgegen, so müssen die Würker mit Ober- und Untergewehr (d.h. mit einer Jope, einem Isenhut, Schild und Spieß), die Läder mit weißen Hemden über den Kleidern und mit Hellebarden, mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiele mit entgegenziehen, auch so sich wieder bei dem Abzuge einfinden. In den neuesten Zeiten entbietet der König die Halloren als solche zur Huldigung, behandelt ihre Repräsentanten wie die andern Huldigungsdeputirten und sendet ihnen dann eine neue Fahne und ein Pferd aus seinem Marstalle nach Halle, [308] mit welchem der hergebrachte Ritt um die Salzbrunnen geschieht. Jedes Jahr geht zu Neujahr eine Deputation von Halloren zu dem König, diese werden vorgelassen, während Se. Majestät bei Tafel sitzt, der eine überreicht den Neujahrswunsch, der andere die herkömmlichen Geschenke an Sooleiern, Salz und eine Schlackwurst und der dritte schwenkt eigentlich die Fahne (was aber jetzt unterbleibt), dann werden die Deputirten im Schlosse gespeist. Im Herbste erhält der Landesherr auch die ersten gefangenen Lerchen zum Geschenk.

Die noch jetzt den Halloren zuständigen Privilegien sind aber: 1) daß das Salzsieden durch sie allein geschieht; 2) daß sie zur Huldigung eine Fahne bekommen und mit dem landesherrlichen Pferde die Salzbrunnen bereiten; 3) daß sie vom Amte Giebichenstein den sogenannten Bischofsthaler und ein Gewisses an Bier, Brod, Mehl, Holz und Backgeld erhalten; 4) daß sie in gewissen Distrikten den Fisch- und Vogelfang haben (früher kam hiezu das Feilhalten gewisser Waaren und Fleischwerks, das sogenannte Rauchschlachten), und endlich 5) früher, daß so lange Kaltlager andauerten, d.h. nicht gesotten wurde, sie sich auf dem Amte Giebichenstein versammeln durften, wo sie die Zeit über mit Brod, Bier und Käse bewirthet wurden.

Fußnoten

1 Nach Sommer S. 70 und Keferstein, Ueber die Halloren. Halle 1843 in 8°. S. 7 etc.

2 Nach der alten handschriftlichen Hallorenchronik hätten jedoch erst weit später, im Jahre 980, die Salzwürker beschlossen, bei ihrem Brunnen eine Stadt zu erbauen und deshalb eine Deputation an den Kaiser geschickt, der es genehmigte, die Stadt »Halle« nannte, ihr als Wahrzeichen einen halben Mond mit zwei Sternen gab und die Salzwürker Halle's Ruhm nannte, woraus Hallorum und Hallore geworden ist. 986 kam der Kaiser selbst nach Halle, bestätigte die alten Privilegien, übertrug aber seine Oberlehnsherrlichkeit an das Erzbisthum Magdeburg.

3 Thal oder Tal bedeutet Salz oder Saline. Im Keltischen bezeichnet daill, daïl oder dal das Wachsende, den Stamm.

4 D.h. er verbot im Thale zu fluchen, zu schwören, zu raufen etc. Dies geschah früher auch am Weihnachtsheiligabend.

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TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Provinz Sachsen und Thüringen. 349. Die Erbauung von Halle und die Rechte der Halloren. 349. Die Erbauung von Halle und die Rechte der Halloren. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-3991-B