2.
Derjenige Immenschwarm, welcher zulezt geschwärmt hat, wird der »Standimmen« genannt; diesen darf man weder tödten, noch verkaufen, bis man einen neuen Standimmen hat, sonst geht mit diesem Schwarm alles Glück der Bienenzucht verloren. Ist der nächstjährige Standimmen geschöpft, dann darf der alte unbedenklich veräußert werden. – Geht Jemand ein Bienenschwarm durch, so soll man ihn [126] nicht mit Gewalt wollen, »denn er gehört dann doch nicht auf den Stand«!
Bauhof.