24.

Man soll während des Kochens oder Essens Niemand die »Spätzlein« oder »Knöpflein« in die Pfanne oder in die Schüssel zählen, denn so »vergunnt« man Jemand das Essen, und der Essende wird von der Speise nicht satt.

Ertingen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 707. Allerlei Aberglauben. 24. [Man soll während des Kochens oder Essens Niemand]. 24. [Man soll während des Kochens oder Essens Niemand]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FFD0-B