24.
Man soll während des Kochens oder Essens Niemand die »Spätzlein« oder »Knöpflein« in die Pfanne oder in die Schüssel zählen, denn so »vergunnt« man Jemand das Essen, und der Essende wird von der Speise nicht satt.
Ertingen.
Man soll während des Kochens oder Essens Niemand die »Spätzlein« oder »Knöpflein« in die Pfanne oder in die Schüssel zählen, denn so »vergunnt« man Jemand das Essen, und der Essende wird von der Speise nicht satt.
Ertingen.