22.

Wenn Jemand in einem Hause stirbt, so müssen Stühle, Bänke, Häfen, Gelten, Kübel von der Stelle gerückt werden. Auch die Bienkörbe müssen gerückt werden 1.

Fußnoten

1 Panzer II. 294. 293.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 700. Tod. 22. [Wenn Jemand in einem Hause stirbt, so müssen Stühle]. 22. [Wenn Jemand in einem Hause stirbt, so müssen Stühle]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FC7F-E