569.

Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude genommen, und sie muß in einem Jahr zwei Zweige, eine Gabel, zu gleicher Zeit und gleicher Größe getrieben haben; muß dem Priester während der hl. Messe unter dem Corporale [338] liegen, unbemerkt, und so geweiht werden. Alle Schätze kann man mit einer solchen Ruthe finden 1.

Wurmlingen. Tuttlingen.

Fußnoten

1 Panzer II. 296.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 4.. 569. [Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude]. 569. [Die Glücksruthe muß von einer Haselnußstaude]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FBD1-7