Eine Kindbetterin darf sich in den ersten 14 Tagen nicht kämmen, sonst bekommt sie Kopfleiden.
Hundersingen.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Birlinger, Anton.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen, Volksaberglauben.
7..
701. Wöchnerinnen.
2. [Eine Kindbetterin darf sich in den ersten 14 Tagen].
2. [Eine Kindbetterin darf sich in den ersten 14 Tagen]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FA0A-2